Steuerstrafrecht
Unsere Experten sind auf Grund ihrer umfangreichen steuerlichen und rechtlichen Kenntnisse und der damit einhergehenden fachübergreifenden Kompetenz optimal für die Vertretung in Steuerstrafrecht gerüstet. Ein Fachanwalt für Steuerrecht berät umfassend bei der Strafverfolgung wegen einer vermeintlich begangenen Steuerhinterziehung und begleitet Sie auch beratend bei einer Selbstanzeige. In solchen Verfahren ist viel Fingerspitzengefühl erforderlich um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen.
Durch die im eigenen Haus vorhandene Steuerabteilung können Steuerberechnungen im Steuerstrafrecht schnell und zuverlässig erstellt und so die Grundlagen für eine Schätzung der Steuerschuld für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei einer Steuerstraftat geschaffen werden.
Dies gilt insbesondere bei Steuerhinterziehung durch Geldanlagen in Liechtenstein, der Schweiz oder Luxembourg.
Drohende Konsequenzen einer Steuerstraftat?
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