Betriebsprüfung
Betriebsprüfungen können auf einen Unternehmer in verschiedenen Formen zukommen. Die Betriebsprüfungenkönnen sich allein auf die Prüfung der Umsatzsteuer konzentrieren, es gibt aber auch Prüfungen, die die Lohnsteuer zum Thema haben, und Betriebsprüfungen, die allein die sozialversicherungsrechtlichen Komponenten der Lohnbuchhaltung betreffen.
Allen Arten von Betriebsprüfungen geht eine Anordnung der zuständigen Finanzverwaltung voraus. Zuständig für die Prüfung ist das veranlagende Finanzamt.
Erhält ein Unternehmer die Anordnung einer Betriebsprüfung, so ist auch bei einer ordentlich geführten Buchhaltung eine konzentrierte und sorgfältige Vorbereitung geboten.
Ein beliebtes Thema im Rahmen einer Betriebsprüfung sind die Reise- und Bewirtungskosten, Bareinnahmen oder der Geschäftswagen. Hierauf ist bei der Vorbereitung der Prüfung besonderes Augenmerk zu legen.
Vor Abschluss der Prüfung hat der Prüfer mit dem Beteiligten über das Ergebnis eine Schlussbesprechung abzuhalten. Hierbei soll über das Ergebnis der Prüfung informiert und Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Prüfer soll dabei dem Beteiligten die Ergebnisse der Betriebsprüfung erläutern und die möglichen Folgen der Prüfungsergebnisse in erstattungs- oder abgabenrechtlicher Hinsicht aufzeigen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung Sachverhalten zu Tage treten können, die die Eröffnung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Folge haben könnten, sollte der Unternehmer die Betriebsprüfung immer fachkundig begleiten lassen.
Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung vom Fachanwalt für Steuerrecht, sowie die Fachkenntnis unserer Steuerfachangestellten.
Rechtsanwalt bei Betriebsprüfungen
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Vorbereitende begleitende Maßnahmen für eine Betriebsprüfung Ihres Unternehmens.
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